AGB's - Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bernd Hasebrink msH (medien-service Hasebrink)im Nachfolgenden als Firma msH bezeichnet.
A. Allgemeines: Alle vorher erschienenen verlieren mit dieser Veröffentlichung ihre Gültigkeit. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma msH abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Firma msH zum Gegenstand hat. Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Für Vermietgeschäfte gelten ergänzende Bestimmungen, die wir Ihnen auf Wunsch, spätestens jedoch beim Abschluss des Mietvertrags aushändigen. Die Angestellten und freien Mitarbeiter der Firma msH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Firma msH von der Erfüllung geschlossener Verträge. Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe, vor.
1. Angebot und Abschluß: Die Angaben und Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst rechtsverbindlich durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers. Jede Lieferung gilt als Bestätigung der Bestellung. Der Mindestbestellwert besteht nicht.
2. Preise: Die Preise sind in Form von Listen oder als schriftliches Angebot erhältlich und verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer. Die Angaben, sowohl mündlich, wie auch schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich ab Betriebsstätte Laichingen. Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei und Verpackung wird separat berechnet. Für den Fall der Nichterfüllung des Miet-/Kaufvertrages durch den Kunden ist msH berechtigt pauschal 20% des Rechnungsbetrages zzgl. eventuellen Rückfracht- oder Abholkosten zu verlangen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kann der Verkäufer nach der ersten Mahnung ohne weitere Fristsetzung Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz verlangen.
3. Zahlung: Die Zahlung erfolgt gemäß den jeweils aktuellen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder gesonderter Vertriebsvereinbarung. Teilzahlungen und Wechselannahme sind ausgeschlossen. Bei Teillieferungen seitens des Verkäufers, sind diese selbstständig abrechenbar. Bei Bestellungen, dessen Wert einen gewissen Umfang überschreiten, kann es zu gesonderten Anfragen nach Auftragsbestätigung kommen. In der Regel hat die Bezahlung per Vorkasse zu erfolgen. Auslandslieferungen sind nicht möglich.
4. Gewährleistung und Haftung: Alle Angaben zu den Produkten sind Herstellerangaben, für die die Firma msH keine Haftung übernimmt. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel defekt, liefert der Verkäufer unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz oder bessert die Ware nach. Auch mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Der Käufer hat eine Garantie von 24 Monaten, sofern nicht anders vermerkt und dieser ein Endkunde ist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. Die Rechnung gilt als Garantiebeleg und ist bei Garantieansprüchen unaufgefordert vorzulegen. Lampen/Leuchtmittel, Gebrauchtartikel, Verschleißartikel und Verbrauchsmaterial sind generell von der Garantie ausgenommen. Offensichtliche Mängel sind in dem Sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden zu belassen und zur Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Zeit fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch insbesondere auf Schadenersatz besteht nicht. Werden Gebrauchs- oder Wartungsanweisungen nicht eingehalten oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen der Hersteller entsprechen oder Eigeneingriffe in das Gerät oder Umbauten vorgenommen, erlischt der Garantieanspruch. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
7. Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers. Der Käufer hat für sichere und sachgemäße Aufbewahrung der Vorbehaltsware zu sorgen und diese auf seine Kosten gegen Schäden zu versichern. Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist nur mit schriftlichen Einverständnis des Verkäufers möglich. Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung entsteht dem Verkäufer ein anteiliges Eigentumsrecht an der entstandenen Ware.Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im Sinne von mechanischer Verbindung mit Bauwerken, Grundstücken oder Gegenständen, die dem Kunden oder Dritter gehören, führt zu keinerlei Ansprüchen auf Verbleib der Ware am Montageort. Die Vorbehaltsware kann im Falle eines Zahlungsverzuges und erfolgter Mahnung ohne Begründung vom Verkäufer zurückverlangt werden. Der Käufer ist verpflichtet, dieser Forderung unverzüglich nachzukommen. Insbesondere gestattet der Käufer dem Verkäufer im Falle der Rückforderung der Vorbehaltsware, das Grundstück oder die Räume, wo die Waren lagern, zu betreten und die Waren zu entfernen. Alle durch Rückforderung der Vorbahaltsware entstehenden Kosten trägt der Käufer; insbesondere ist der Wertverlust bei schon benutzter Ware zu ersetzen.
8. Leihverkehr: Die entliehenden Geräte und Gegenstände sind Eigentum der Firma msH, im folgenden Verleiher. Für jegliche Schäden, die während der Entleihdauer an den Waren entstehen, haftet der Entleiher in Höhe des Neupreises. Auch Um- oder Einbauten sind als Beschädigung anzusehen. Die Ware wird vom Verleiher für die Entleihdauer nicht versichert. Verleihpreise sind mündlich zu erfragen und verstehen sich pro Ware pro 24 Stunden. Verleihpreise sind bei der Abholung des Materials zu entrichten. Außerdem ist eine Kaution in Höhe von EUR 300,00 beim Verleiher zu hinterlegen. Ebenfalls ist die Vorlage eines Personalausweises notwendig. Sollten Geräte länger als vereinbart entliehen werden, stellen wir Tagesmiete für jeden folgenden Tag in Rechnung sowie evtl. Kosten zur Wiederbeschaffung.
9. Veranstaltungservice/Dienstleistungen: Bei Betreuungen von Veranstaltungen mit msH-Personal hat der §8 keine Wirkung. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Veranstaltungsort entsprechend begehbar und die Installation der Technik durchführbar zu machen. Stromanschlüsse müssen korrekt beschaltet und in ausreichender Menge vorhanden sein. Weiter müssen eine ungehinderte Anfahrt und Anlieferung in Form von Transportrampen, an den Veranstaltungsort gewährleistet sein. Läßt die Situation des Veranstaltungsortes eine sichere Inbetriebnahme der Ton- oder Lichtanlage nicht zu, so kann der Veranstalter keine Ansprüche gegenüber der Firma msH geltend machen. Bei Schäden die aufgrund falscher Zusicherungen des Veranstalters auftreten, hat dieser die Haftung zu tragen.
10. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile und soweit gesetzlich zulässig, Ulm.
11. Teilnichtigkeiten: Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: Feruar 2007